Rechtliche und technische Voraussetzungen zur Bakterienproblematik

Desinfektion als ganzheitliches Hygienekonzept mit Langzeitgarantie

Wegschauen hilft nicht – Ihre Gesundheit, die Gesundheit Ihrer Mieter oder der Patienten im Krankenhaus ist das wichtigste Gut.

Bakterien und Biofilm

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Legionellen sind in jedem Wasser, können sich jedoch bei falscher Installation, falscher Temperatureinstellung und bei falschem Werkstoffeinsatz explosionsartig vermehren. Der entstehende Biofilm ist wiederum die Grundlage für weiteres Wachstum. Korrosionsprodukte (Ferrit) in den Leitungen sind weitere Nahrungsgrundlage für Legionellen.
Das Risiko lässt sich jedoch begrenzen! Lesen Sie dazu unseren Flyer.

Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch bei der Beseitigung anderer Bakterienarten wie z.B. Kolibakterien.

Voraussetzungen und rechtliche Grundlagen

Wasser ist unser wichtigstes Lebensmittel und unterliegt vom Brunnen bis zur Zapfstelle einer strengen Überwachung.

Die Gesetzesgrundlage hat sich durch die Vorgabe der European Waterguidelines aus 1991, die in nationales Recht umzuwandeln waren, in ganz Europa verschärft. Sie schreibt ab 1.1.2003 geringere Grenzwerte für Fremdstoffe im Wasser, strengere Kontrollen, aber auch Haftungsgrundlagen für die Verantwortung in der gesamten Reihe von der Produktion im Brunnen bis zur Zapfstelle im Haus vor. Die neue Trinkwasserverordnung (TrinkwV) ergänzt das schon länger bestehende Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz mit klaren Listen und Grenzwerten. Sie regelt nun noch weitere Verantwortungen, die in der Vergangenheit in der alten Trinkwasserverordnung nicht so genau geklärt waren, nämlich die Verantwortlichkeit der Hausbesitzer.

Neu in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV auch DIN 2000) ist, dass jetzt zwischen wasserchemischen Parametern unterschieden wird, die sich nach Abgabe durch den örtlichen Wasserversorger im Leitungsnetz ändern können und solchen, bei dem keine Änderungen der Konzentrationen zu erwarten sind.  Dies schließt mit ein, dass alle Anforderungen der TrinkwV an den Entnahmestellen der Hausinstallation einzuhalten sind, an denen Wasser für den menschlichen Gebrauch entnommen wird.
Damit ist zukünftig nicht nur das Wasserversorgungsunternehmen, sondern auch der Hauseigentümer, das ausführende Fachunternehmen und der Planer verantwortlich für die Wasserbeschaffenheit an der Entnahmestelle.

Nach der TrinkwV soll Trinkwasser „appetitlich sein und nach seiner äußeren Beschaffenheit zum Genuss anregen. Es soll daher farblos, klar, kühl, geruchlos und von gutem Geschmack sein“. Die Qualitätsanforderungen für Trinkwasser sind mit den etwa 2000 Jahre alten, von dem römischen Arzt und Ingenieur Vitruv (25 v. Chr.) formulierten Forderungen fast identisch: „Trinkwasser soll frei sein von tödlichen und schädlichen Stoffen, kühl, farblos und angenehm schmecken“. Die Beurteilung des Trinkwassers nach der äußeren Beschaffenheit ist ein erster Hinweis auf mögliche Verunreinigungen.

Der Auswahl von „geeigneten“ Werkstoffen und einer „fachgerechten“ Planung und Bauausführung kommt daher große Bedeutung zu. Eine Veränderung der Wasserbeschaffenheit ist bei metallischen Werkstoffen insbesondere von dem Zustand der inneren Deckschichten des Werkstoffes abhängig. Wenn Trinkwasser über einen längeren Zeitraum in den Leitungen steht (stagniert), ist mit einer Aufnahme von chemischen Stoffen aus dem Installationsmaterial in das Wasser zu rechnen. Bei Edelstahl-, Kupfer-, verzinkten Stahl- oder etwa Bleirohren werden durch Kontaktkorrosion, elektrolytische Korrosion oder durch Erosionskorrosion Metall-Ionen gelöst und in das Wasser eingetragen. Bei Installationsmaterialien aus Kunststoffwerkstoffen können organische Verbindungen, z.B. so genannte Weichmacher (Phthalate) oder Chlorparafine (Flammschutzmittel) in das Wasser eingetragen werden.

Problematik

Warum ist stets mit Korrosionserscheinungen in Trinkwasserinstallations-Systemen zu rechnen? Die elektrolytische Korrosion durch das Medium Wasser überlagert die vorhandene galvanische Korrosion und wird durch die Eigenschaften des Trinkwassers hervorgerufen. Die folgenden Parameter beeinflussen bzw. rufen im Wesentlichen die Korrosionseigenschaften eines Trinkwassers hervor:

  • elektrische Leitfähigkeit (Korrosionsrate= Korr. steigt mit zunehmenden Werten)
  • pH-Wert (Korr. steigt mit abnehmenden Werten)
  • freie Kohlensäure (Korr. steigt mit zunehmenden Werten)
  • gelöster Sauerstoff (Korr. steigt mit zunehmenden Werten)
  • Summe Erdalkalien (Härte), (Korr. steigt mit abnehmenden Werten)
  • sowie Anionen wie Chloride, Sulfate und Nitrate (Korr. steigen mit zunehmenden Werten)
  • freies Chlor (Korr. steigt mit zunehmenden Werten)

Beispiele

Resultat eines Korrosionsversuches an feuerverzinkten Rohrleitungen mit einer Wasserhärte von 18 °dH (Deutsche Härte):

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Folge: auch mit steigender Temperatur steigt das Korrosionsrisiko bei feuerverzinkten Leitungen, Rost wird ausgespült und verunreinigt das Trinkwasser.

Die Trinkwasserverordnung schreibt jedoch vor:

„Im Wasser für den menschlichen Gebrauch dürfen, unabhängig von der Ursache und der Entstehung in den Rohrleitungen, chemische Stoffe nicht in Konzentrationen enthalten sein, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit besorgen lassen.“

Im Wasser für den menschlichen Gebrauch dürfen die (…) festgesetzten Grenzwerte für chemische Parameter nicht überschritten werden.*

Konzentrationen von chemischen Stoffen also, die das Wasser für den menschlichen Gebrauch verunreinigen oder seine Beschaffenheit nachteilig beeinflussen können, sollen so niedrig gehalten werden, wie dies möglich ist:

  • nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik
  • mit vertretbarem Aufwand,
  • unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles

Aqua Protect hilft mit seinen wirtschaftlichen und technisch bewährten Konzepten: Vorbeugende Maßnahmen zur Einhaltung der Trinkwasserverordnung.

Bitte lassen Sie sich ausführlich von unseren Fachleuten über die chemischen und werkstoffbezogenen Anforderungen der neuen Trinkwasserverordnung beraten.