Aromatischer Epoxydharz für die Rohrinnensanierung aufgrund der gesundheitlichen Risiken in der Kritik

Der Stand der Technik und des Wissens: aromatische Epoxidharze werden aufgrund des EUG-Urteils vom 19.07.2019 von den Gesundheitsämtern, den Wasserwerken, den Behörden und auch vom DVGW im Kontakt mit Trinkwasser sehr kritisch und Bisphenol A darin gemäß Urteil als „besorgniserregender Stoff“ bewertet

Aromatische Epoxydharze enthalten Epichlorhydrin und Bisphenol A und sind heute nicht mehr Stand der Technik im Korrosionsschutz. Aus diesem Grund lehnen verschiedene Wasserwerke, die Behörden, örtliche Gesundheitsämter, der DVGW (Deutscher Verband Gas und Wasser e.V., Bad Godesberg) u.a.m. den Einsatz von aromatischen Epoxydharzen für Korrosionsschutz in Trinkwasserleitungen ab. Auch zahlreiche Untersuchungen ergeben, dass die Abgabe von Bisphenol A an das Trinkwasser durch die Abgabe von Hormonen und erhöhte TOC-Werte (Toxic Organic Carbon) Krebs erregend ist. So hat das Institut für Physiologie der Universität Bonn im Dezember 2012 eine Veröffentlichung über die Risiken von Bisphenol herausgegeben, ebenso die Universität Hamburg und ein Selbsttest des WDR am 19.02.2013.

Im aromatischen Epoxydharz als organischer Korrosionsschutz sind auch Weichmacher enthalten, die wieder Nahrungsgrundlage für mikrobielle Bakterien im Trinkwasser sind. So entsteht durch tote Amöben ein Biofilm, der dann eine gefährliche Basis für Legionellen ist. Da aromatische Epoxydharze nur bis ca. 70 – 75 ° C belastbar sind, ist eine thermische Desinfektion schwer durchführbar. Insoweit entstehen neben den TOC- und Bisphenol-Belastungen im Trinkwasser auch Risiken durch unnötiges Legionellenwachstum.

Aromatische Epoxidharze entsprechen nicht § 17 der Dt. Trinkwasserverordnung und den vom Umweltbundesamt vorgegebenen Prüfkriterien nach KTW-BWGL für Rohrleitungen < DN 80, deren Grenzwerte für Bisphenol A und Epichlorhydrin von aromatischen Epoxidharzen kaum erfüllt werden können.

Unsere Beschichtungen enthalten kein Bisphenol A, kein Epichlorhydrin und keine aromatischen Epoxidharze, entsprechen der neuesten Positivliste des Umweltbundesamtes und sind temperaturbeständig bis 80 ° C.

 

Siehe auch folgende Übersicht: Alte aromatische Epoxidharzbeschichtungen werden aus gesundheitlichen Gründen von den Gesundheitsämtern und Wasserversorgern negativ bewertet