Aromatischer Epoxydharz für die Rohrinnensanierung aufgrund der gesundheitlichen Risiken in der Kritik

Der Stand der Technik und des Wissens: aromatische Epoxidharze werden aufgrund des EUG-Urteils vom 19.07.2019 von diversen Gesundheitsämtern, einigen Wasserwerken, den Behörden und auch vom DVGW im Kontakt mit Trinkwasser sehr kritisch und Bisphenol A darin gemäß Urteil als „besorgniserregender Stoff“ bewertet

Aromatische Epoxydharze enthalten Epichlorhydrin und Bisphenol A. Aus diesem Grund lehnen verschiedene Wasserwerke, die Behörden, örtliche Gesundheitsämter, der DVGW (Deutscher Verband Gas und Wasser e.V., Bad Godesberg) u.a.m. den Einsatz von aromatischen Epoxydharzen für Korrosionsschutz in Trinkwasserleitungen ab. Auch zahlreiche Untersuchungen ergeben, dass die Abgabe von Bisphenol A an das Trinkwasser durch die Abgabe von Hormonen und erhöhte TOC-Werte (Toxic Organic Carbon) eine schädigende Wirkung auf die menschliche Gesundheit haben kann. So hat das Institut für Physiologie der Universität Bonn im Dezember 2012 eine Veröffentlichung über die Risiken von Bisphenol herausgegeben, ebenso die Universität Hamburg und ein Selbsttest des WDR am 19.02.2013.

Im aromatischen Epoxydharz als organischer Korrosionsschutz sind auch Weichmacher enthalten, die wieder Nahrungsgrundlage für mikrobielle Bakterien (Amöben) im Trinkwasser sind. So entsteht durch tote Amöben ein Biofilm, der dann eine gefährliche Basis für Legionellen ist. Da aromatische Epoxydharze nur bis ca. 70 – 75 ° C belastbar sind, ist eine thermische Desinfektion nicht immer erfolgreich. Insoweit entstehen aus diesen Harzen neben den TOC- und Bisphenol-Belastungen im Trinkwasser auch wegen geringerer Warmwassertemperaturen ein nicht notwendiges Legionellenrisiko durch unnötiges Legionellenwachstum.

Aromatische Epoxidharze können kaum die vom Umweltbundesamt vorgegebenen Prüfkriterien nach KTW-BWGL für Rohrleitungen < DN 80 und deren Grenzwerte für Bisphenol A und Epichlorhydrin erfüllen.

Unsere Beschichtungen enthalten kein Bisphenol A, kein Epichlorhydrin und keine aromatischen Epoxidharze, entsprechen der neuesten Positivliste des Umweltbundesamtes und sind temperaturbeständig bis 80 ° C.

 

Siehe auch folgende Übersicht: Alte aromatische Epoxidharzbeschichtungen werden aus gesundheitlichen Gründen von den Gesundheitsämtern und Wasserversorgern negativ bewertet