Sanierung von Sprinkleranlagen oder Feuerlöschleitungen

Auch an Sprinkleranlagen nagt der Zahn der Zeit – Korrosion, mangelhafter Durchfluss und verstopfte Sprinklerventile sind die Folge.

Sprinkler- bzw. Feuerlöschanlagen unterliegen in Planung und Betrieb, aber auch in der Instandhaltung der DIN Normen 14464, 14489 (Normenentwurf), 14494, den DIN EN 12259 und DIN EN 12845 sowie der DIN CEN/TS 14972; DIN SPEC 91216. Feuerlöschanlagen, die ggfs. noch mit Trinkwasserleitungen verbunden sind, unterliegen im Trinkwasserbereich neben den bekannten Gesetzen zur Trinkwassergüte und -hygiene auch der DIN 1988-600. Insoweit ist eine normative Trennung gegeben, jedoch keine Einschränkung in den Anforderungen an die Trinkwasserqualität.

Sprinkleranlagen sind heute ohne große und langwierige Betriebsunterbrechungen sehr gut zerstörungsfrei sanierbar und müssen verbunden mit einem sinnvollen Korrosionsschutz z.B. nach DIN 50930, DIN EN 12502 und DIN EN ISO 12944 nur in Extremfällen ausgetauscht werden. Der Austausch bedingt wie in anderen Fällen auch Umsatzausfälle, Betriebsunterbrechungen, viel zu hohe Kosten, Abfallentsorgung und organisatorische Höchstleistungen.

Vielen Entscheidern in der Wohnungs- und Gebäudewirtschaft sind jedoch die Betreiberpflichten und die gesetzlich vorgeschriebenen Prüffristen für ihre Sprinkleranlagen – beispielsweise in Tiefgaragen oder Kaufhäusern – nicht näher bekannt. Die langen Prüffristen von bis zu 25 Jahren für Altanlagen sorgen für Unsicherheiten. Dabei können die Bauteile wie Rohre oder Sprinkler nach so langer Zeit sanierungsbedürftig bzw. nur eingeschränkt funktionsfähig werden.

Die Funktion von Sprinkleranlagen in Gebäuden muss im Rahmen der gesetzlichen Brandschutz-Bestimmungen regelmäßig geprüft werden. Der Betreiber hat Inspektionen an den stationären Löschanlagen durchzuführen:  tägliche, wöchentliche und monatliche Sicht- und Funktionskontrollen sowie halbjährliche und jährliche Wartungen durch einen Fachbetrieb sowie die wiederkehrenden baurechtlichen Prüfungen durch einen Sachverständigen. So ist der Betreiber für den sicheren Betrieb auch außerhalb der Prüfungsfristen immer verantwortlich.

Springlerkopf

Springlerkopf

Wenn Sie hier unsicher sind, sollten Sie Experten z.B. vom TÜV, DEKRA, VDS etc. hinzuziehen.  In jedem Fall sollten Sie in bestimmten Intervallen zur Sicherheit der Anlage auch Endoskopien durchführen und die Wandstärke an relevanten Stellen prüfen lassen, um möglichen Schäden (Fehlfunktionen, Wasserschäden, Rohrbrüche etc.) der Gesamtanlage vorzubeugen, siehe auch hier.

Feuerlöschanlagen, die mit Trinkwasserleitungen verbunden sind, sollten schon allein aus hygienischen Gründen getrennt werden, wenn dies technisch möglich ist.

Natürlich können Sie die Anlage auch mit unserem Aqua-Control überwachen und steuern lassen.

sanierte Leitung    

sanierte Leitung

  Leitungssanierung im Betrieb

Leitungssanierung im Betrieb