Gesetzliche Grundlagen
AQUA-QUICK II ist eine Korrosionsschutzbeschichtung für Trinkwasserleitungen, die ohne Bisphenol A, ohne Epichlorhydrin und ohne aromatische Epoxidharze ausrezeptiert ist. Das Material entspricht allen neuesten (deutschen und europäischen) gesetzlichen Anforderungen
- in der Rezepturzusammensetzung der neuesten Positivliste des Umweltbundesamtes (KTW-BWGL Version vom 09.03.2021 unter Berücksichtigung der 2. Änderung) und der EU-Trinkwasserrichtlinie (2020/2184) vom 01.01.2021 (ohne Bisphenol A, Epichlorhydrin und ohne aromatische Epoxidharze)
- mit dem Prüfnachweis nach den Prüfvorgaben des Umweltbundesamtes (KTW-BWGL v. 09.03.2021), Hauswasserinstallationen < DN 80 sanieren zu dürfen.
- Prüfnachweis nach dem DVGW-Arbeitsblatt W 270 (hygienische Unbedenklichkeit für Migration chemischer Substanzen und das Wachstum von Mikroorganismen).
- ohne per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), die nach der neuesten Trinkwasserverordnung (2023) verboten sind
Prüfnachweise bekannter, unabhängiger und renommierter Prüfeinrichtungen liegen vor. Diese bestätigen: AQUA-QUICK II gibt nachweislich keine Stoffe an das Trinkwasser ab, die heute oder künftig die Gesundheit der Nutzer der Trinkwasseranlage gefährden können (Konformitätserklärung nach § 16 TWVO). Aqua-Quick II ist bis 80 ° C temperaturbeständig und somit für jede Art der Thermischen Desinfektion geeignet.
Nach den Bestimmungen des Umweltbundesamtes vom 21.03.2021 sind alle Prüfnachweise, die vor dem 31.12.2020 ausgestellt wurden (also die alte KTW-Leitlinie) ungültig. Andere aromatische Beschichtungswerkstoffe wie Keramik Komposit fallen somit unter diese Bedingungen und sind lt. Umweltbundesamt nicht mehr zugelassen.
Den Ausschreibungstext für das bei einer zerstörungsfreien Sanierung eingesetzte Beschichtungsmaterial finden Sie hier.