Gesetzliche Grundlagen
AQUA-QUICK II ist eine Korrosionsschutzbeschichtung für Trinkwasserleitungen, die ohne Bisphenol A, ohne Epichlorhydrin und ohne aromatische Epoxidharze ausrezeptiert ist. Das Material entspricht allen neuesten (deutschen und europäischen) gesetzlichen Anforderungen
- in der Rezepturzusammensetzung der neuesten Positivliste des Umweltbundesamtes (KTW-BWGL Version vom 09.03.2021 unter Berücksichtigung der 2. Änderung) und der EU-Trinkwasserrichtlinie (2020/2184) vom 01.01.2021 (ohne Bisphenol A, Epichlorhydrin und ohne aromatische Epoxidharze)
- mit dem Prüfnachweis für die Rezeptur unseres Beschichtungswerkstoffs, dass wir nach den Prüfvorgaben des Umweltbundesamtes (KTW-BWGL v. 09.03.2021 – P1-Prüfung), mit unserem Beschichtungsmaterial AQUA-QUICK II Hauswasserinstallationen < DN 80 sanieren können.
- Prüfnachweis nach dem DVGW-Arbeitsblatt W 270 (hygienische Unbedenklichkeit für Migration chemischer Substanzen und das Wachstum von Mikroorganismen).
- ohne per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), die nach der neuesten Trinkwasserverordnung (2023) einen sehr niedrigen Grenzwert haben.
Prüfnachweise bekannter, unabhängiger und renommierter Prüfeinrichtungen für unseren Beschichtungswerkstoff liegen vor. Diese bestätigen: AQUA-QUICK II gibt nachweislich keine Stoffe an das Trinkwasser ab, die die Gesundheit der Nutzer der Trinkwasseranlage gefährden können. Aqua-Quick II ist bis 80 ° C temperaturbeständig und somit für jede Art der Thermischen Desinfektion geeignet.
Nach den Bestimmungen des Umweltbundesamtes vom 21.03.2021 sind alle Prüfnachweise, die vor dem 31.12.2020 ausgestellt wurden (also die alte KTW-Leitlinie) ungültig. Andere aromatische Beschichtungswerkstoffe wie Keramik Komposit fallen somit unter diese Bedingungen und sind lt. Umweltbundesamt nicht mehr zugelassen.


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