Epoxidharz-Diskussion

Aromatische Epoxidharze im Bereich der Rohrinnensanierung für Trinkwasserleitungen < DN 80 stark in der Kritik

Aromatische Epoxidharze enthalten Bisphenol A und Epichlorhydrin und sind heute nicht mehr Stand der Technik im Korrosionsschutz bei der Rohrinnensanierung < DN 80. Aus diesem Grund lehnen u.a. viele örtliche Gesundheitsämter, Behörden, Wasserwerke und auch der DVGW (Deutscher Verband Gas und Wasser e.V., Bad Godesberg) den Einsatz von aromatischen Epoxidharzen im Kontakt mit Trinkwasser ab.

Auch zahlreiche Untersuchungen ergeben, dass die Abgabe von Bisphenol A an das Trinkwasser durch die Abgabe von Hormonen und TOC (Toxic Organic Carbon) Krebs erregend ist. So hat das Institut für Physiologie der Universität Bonn im Dezember 2012 eine Veröffentlichung über die Risiken von Bisphenol herausgegeben, ebenso die Universität Hamburg und ein Selbsttest des WDR am 19.02.2013.

Hier das Urteil des EUG vom 11.07.2019 zu Bisphenol A (Trägerstoff für Epoxidharz):

Nachfolgend einige Stellungnahmen und Verbote von Gesundheitsämtern und Stadtwerken zur Rohrinnensanierung mit Epoxydharz.

Gleichlautend hat sich Fa. Rheinenergie/Stadtwerke Köln geäußert.