Gefährdungsanalysen § 16,7 TWVO mit Biofilmbestimmung
Die Begriffsdefinition der „Gefährdungsanalyse“ laut Umweltbundesamt: Der Begriff „Gefährdungsanalyse“ findet sich in § 16, Abs. 7, Pkt. 2 Trinkwasserverordnung und erhält seine genauere Definition im DVGW-Hinweis W 1001; man versteht unter diesem Begriff die „systematische Ermittlung von Gefährdungen und Ereignissen in den Prozessen der Wasserversorgung.“ Bei Legionellen-Kontaminationen, aber auch bei anderen Bakterien, Rost, Blei, Mangan und anderen Verunreinigungen, insbesondere wenn sie den technischen Maßnahmenwert überschreiten, soll die Gefährdungsanalyse die Mängel identifizieren, die diese Kontamination ermöglichen. Empfehlungen zum Vorgehen bei der Umsetzung der Vorgaben der Trinkwasserverordnung ergeben sich im Wesentlichen in der VDI 6023.
Eine verwertbare Gefährdungsanalyse muss klar gegliedert sein und folgende Angaben enthalten:
- Aufgabenstellung/Untersuchungsgegenstand
- Rechtliche und fachliche Grundlagen
- Objektangaben
- Bewertung (Betriebsführung, bau- und betriebstechnische Kriterien, Verfahrenstechnik, Bewertung der Untersuchungsergebnisse)
- Maßnahmen zur Gefährdungsminimierung und zur Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Die mit den DVGW-Arbeitsblättern W 1001 und W 551 verbundenen Normen sind unter anderem die DIN 1988, DIN 3377, DIN 4708, DIN 4753, DIN 44532, natürlich die Trinkwasserverordnung in der neuesten Ausführung, das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz, das Infektionsschutzgesetz und die Richtlinie für die Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Krankenhausinfektionen des Bundesgesundheitsamtes.
Wir erstellen diese Gefährdungsanalysen nach dem Stand der Technik mit mehr als 200 Prüfpunkten in der Trinkwasseranlage und einer ausführlichen Bilddokumentation über die Risikopunkte.
Download PDF: Konzept zur Wasserhygiene